Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALPHA Beratungsgesellschaft mbH.......                   ALPHA Displays... Fassung 2 vom 17.11. 2007 

1. Allgemeines
Für alle, an die ALPHA Beratungsgesellschaft mbH, nachfolgend ALPHA genannt, erteilte Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit es sich um Aufträge aus dem Geschäftsbereich ALPHA Displays handelt. Dieses gilt auch für kurzfristig auszuführenden Aufträge, die von ALPHA üblicherweise nicht ausdrücklich oder schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen ALPHA und dem Kunden/ Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

2. Auftragserteilung,Lieferfristen                                                                                                                            Die Angebote von ALPHA sind freibleibend. Durch die Auftragsbestätigung von ALPHA werden sie verbindlich oder durch die Auslieferung der Ware. Änderungen in der Produktausführung / Produktdesign, bedingt durch technische Weiterentwicklung oder Notwendigkeiten, behält ALPHA sich vor. Es handelt sich bei den von ALPHA genanntenLieferfristen um ungefähre Lieferdaten, die auf Erfahrung beruhen. Der Beginn der von ALPHA angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen, besonders drucktechnischer Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen (auch Mitwirkungspflichten, z.B. Übergabe von Druckvorlagen) des Kunden voraus. Ein ausnahmsweise verbindlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Sendung das ALPHA - Haus bis zum Ablauf verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Sämtliche Lieferungen von ALPHA stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle der Nicht- oder nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; eine Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird die Einhaltung der Lieferfrist durch höhere Gewalt bzw. Betriebsstörungen, oder unabwendbare Ereignisse hervorgerufen, verzögert, ist ALPHA, sofern der Kunde Unternehmer ist, nach entsprechender Information des Kunden, berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Unerheblich ist, ob diese Umstände bei ALPHA oder ihren Vor- oder Zulieferern eintreten. Verlängert sich die Lieferfrist infolgedessen um mehr als 3 Monate, kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht steht ALPHA zu. In allen anderen Fällen der Nichteinhaltung von Lieferfristen steht dem Kunden nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen, wenn der Kunde kein Unternehmer ist, von mindestens 2 Wochen, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf noch nicht von ALPHA als versandbereit gemeldet worden sind. ALPHA ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Auf Abruf bestellte Ware hat der Besteller innerhalb von drei Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung oder innerhalb von vier Wochen nach den einzelnen vereinbarten Abrufdaten abzunehmen. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb dieser Fristen ab, wird der Kaufpreis für die bis dahin fertiggestellte Ware mit Ablauf der Frist zur Zahlung fällig.  

                                                                                                                                                                        3.Gefahrübergang und Versand                                                                                                                 Lieferungen erfolgen ab Betriebsstätte ALPHA oder des Vorlieferanten. Die Kosten der Verpackung sowie des Versandes trägt der Kunde. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Ware an den Spediteur / Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen der ALPHA Betriebsstätte oder des Lagers. ALPHA wählt die Versandart nach eigenem Ermessen ohne Verbindlichkeit für die billigste oder schnellste Versandart, sofern der Kunde keine bestimmte Versandart verlangt hat. ALPHA ist nicht verpflichtet, die Ware für den Versand zu versichern.

4.Preise / Zahlungsbedingungen

Die Listenpreise von ALPHA sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarte Preise gelten ab ALPHA Betriebsstätte oder ab ALPHA Vorlieferant,zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Kosten für eine nach Auftragserteilung auf Wunsch des Kunden durchgeführte Produktänderung gehen zu seinen Lasten. ALPHA behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, eintreten. Diese wird ALPHA dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Die vereinbarten Preise sind zur Zahlung fällig, unmittelbar nach der Auftragsbestätigung durch ALPHA, als Vorauszahlung.  Ist anderes vereinbart, behält ALPHA sich vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Kunde gerät ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug. Sodann schuldet der Kunde ALPHA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn er nicht Unternehmer ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus gelten, auch hinsichtlich von Zinsen, die gesetzlichen Regelungen für den Zahlungsverzug und dessen Folgen. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die, die Kreditwürdigkeit des Kunden herabzusetzen und die Ansprüche von ALPHA gegen den Kunden gefährden könnten, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele, sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen ALPHA außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistungen auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde kann nur mit rechtmäßig festgestellten, unbestrittenen oder von ALPHA schriftlich anerkannten Ansprüchen gegenüber dem Zahlungsanspruch von ALPHA aufrechnen. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.                                                                                                                                                                              5.Gewährleistung,Haftung                                                                                                                                  Eine Geltendmachung von Sachmängeln setzt bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft voraus, dass der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Ist der Kunde kein Unternehmer, setzt die Geltendmachung von Sachmängeln voraus, dass der Kunde bei berechtigten Mängeln diese innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen muss. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat insbesondere auch seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur / Frachtführer zu beachten. Ist bei Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, hat sich der Kunde dies vom Spediteur / Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung der ALPHA unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, für den ALPHA nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, ist ALPHA, sofern der Kunde Unternehmer ist, nach ihrer Wahl zunächst zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt, oder Minderung verlangen. Fehlerhafte Ware ist vor der Ersatzlieferung zurückzugeben, es sei denn ALPHA verzichtet in schriftlicher Form darauf.
Eine weitergehende Haftung von ALPHA auf Schadensersatz kommt nicht in Betracht. Dieses gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Jede Lieferung oder Teillieferung gilt in Bezug auf Reklamationen, Mängelrügen und Gewährleistungsrechte als selbständiges Geschäft. Mängel bei einer Teillieferung sind ohne Rechtsfolgen für andere Lieferungen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung. Ist der Kunde kein Unternehmer, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

                                                                                                                                                                              6.Eigentumsvorbehalt                                                                                                                                           Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, Eigentum der ALPHA.

7.Urheberrecht / Schutzrechte

Zugunsten von ALPHA bestehen an den gelieferten Waren und / oder gefertigten Entwürfen, Mustern, Zeichnungen sowie Klischees Urheber- oder vergleichbare Schutzrechte. Wenn nicht ausdrücklich Entsprechendes vereinbart worden ist, wird dem Kunden durch diesen Auftrag weder direkt noch indirekt eine Lizenz oder ein sonstiges Nutzungsrecht an dem Urheberrecht bzw. den vergleichbaren Schutzrechten eingeräumt.

8.Erfüllungsort / Gerichtsstand                                                                                                                

Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist Meerbusch. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist Neuss, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

                                                                                                                                                                                . 9.Sonstiges                                                                                                                                                         Dieser Auftrag oder einzelne Ansprüche daraus können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten oder auf einen anderen übertragen werden.  Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich nahekommende Regelung zu treffen.